Unsere
Leistungen des Heilmittelkataloges
werden bei entsprechender Diagnose ärztlich verordnet und von
den Krankenkassen erstattet. Der gesetzliche Eigenanteil ist bei
Behandlungsbeginn zu zahlen.
Das
erweiterte Leistungsangebot ist nicht im Heilmittelkatalog mit den
Krankenkassen enthalten. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen
im Bereich Prävention
und Sekundärprävention. Halten Sie hierzu Rücksprache
mit Ihrem Arzt. Sie benötigen für die Anwendung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Fragen Sie uns!
Die
Preisliste für Prävention und Privathonorare senden wir
Ihnen auf Ihre Anforderung.
Rechnungen
sind grundsätzlich sofort fällig.
Termine
vereinbaren Sie bitte am besten telefonisch:
0 51 77 - 98 56 72